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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand 26.10.2014
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstigen Leistungen durch uns, der WdtB GmbH, gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden mit unserem jeweiligen Vertragspartner, dem hier genannten Käufer.
(2) Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten. Durch eine an uns gerichtete Bestellung erkennt der Käufer diese Bedingungen an.
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§ 2 Vertragsschluss
(1) Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer iSd § 14 BGB.
(2) Die Präsentation unserer Waren erfolgt offline und online und ist nicht bindend. In Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltene Angaben über Leistungen, Maße, Gewicht, Preise und dergleichen sind unverbindlich.
(3) Mit jeder an uns gerichteten Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir dieses Angebot annehmen. Dies geschieht ausschließlich durch eine entsprechende E-Mail, mit der wir den Eingang und die Annahme der Bestellung bestätigen. Der Besteller ist an seine Erklärung zwei Wochen gebunden.
(4) Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen. Dies bezieht sich vor allem auf die in der Bestellung gewünschten Termine.
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§ 3 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung
(1) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für die aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Unsere Forderung ist sofort bei Auslieferung der Ware oder Beendigung der Dienstleistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht des Bestellers uns niedrigere Zinsbelastung nachzuweisen, bleibt unberührt.
(2) Alle Preise gelten soweit nicht anders vereinbart netto ab unseren Rampen. Die für das jeweilige Produkt gültige Rampe kann den Artikelstammdaten entnommen werden. Diese sind in ihrer gültigen Fassung abzurufen unter „Downloads“.
(3) Der Abzug von Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt.
(4) Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Käufer nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Die WdtB ist berechtigt, ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer an Dritte abzutreten.
(6) Kommt der Käufer seinen Zahlungverpflichltungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so sind wir sofort und ohne vorherige Ankündigung zum Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. Sämtliche Forderungen gegenüber dem Käufer werden sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn WdtB andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
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§ 4 Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Leergut, Leihwaren
(1). Wir erfüllen unsere Leistungspflichten aus den mit dem Käufer geschlossenen Kaufverträgen durch Bereitstellung der Waren an den jeweiligen Rampen (siehe § 3 (2)) zu den in der Auftragsbestätigung genannten Terminen. Der Lieferzeitpunkt gilt als eingehalten, sofern die Ware bis zum vereinbarten Termin unser Geschäft verlassen hat oder bereit gestellt wurde. Stellt der Käufer die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum, den wir benötigen, die Lieferung oder Leistung nach dem Erhalt der Leistungen, Informationen oder Unterlagen zu erbringen
(2) Grundsätzlich ist und bleibt das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Kästen, Flaschen, Paletten, etc) unverkäufliches Eigentum der WdtB. Für nicht zurückgebenes Leergut behalten wir uns vor, nach Beendigung der Geschäftsbeziehung eine Schutzgebühr nach aktueller Preisliste zu erheben. Zurückgegebenes Leergut wird grundsätzlich nur unter Vorbehalt der Nachprüfung angenommen. WdtB behält sich vor, etwaige Mindermengen dem Käufer bis zu 30 Tage im nachhinein zu belasten. Gleiches gilt für Fremdflaschen, für die WdtB keine Verwendung hat. Diese können grundsätzlich nicht gutgeschrieben werden. Grundsätzlich nimmt WdtB nur dasjenige Leergut an, welches auch herausgegeben wird. Dieses ist sortenrein zurückzuführen.
(2) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist und diese im Voraus abgesprochen wurde.
(3) Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Leistungspflicht der WdtB zur Nachlieferung gleicher Waren.
(4) Der Käufer trägt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs ab Übernahme der Ware. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, oder Versandbeauftragten oder Abholer auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn der Versand nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder wir den Versand selbst durchführen. Wird die Ware vom Käufer abgeholt, so ist dieser verpflichtet die Ware laut geltenden Vorschriften zu sichern. Etwaige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von WdtB werden vom Käufer in Bezug auf Anprüche aus etwaigen Schäden freigestellt.
(5) Die vereinbarten bzw. bestimmten Lieferzeiträume beginnen erst zu laufen, wenn eine Bestellung von uns unverändert angenommen wurde. Angaben über Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindliche Lieferfristen bezeichnet werden. Das Einhalten verbindlicher Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls kann eine vereinbarte Lieferfrist von uns angemessen verlängert werden.
(6) Ist die Lieferung nicht nach Fälligkeit gemäß vorstehender Regelungen erfolgt, so geraten wir in Schuldnerverzug, sobald der Käufer uns unter Beachtung einer angemessenen Frist erfolglos gemahnt hat.
(7) Weisen wir beim Vertrag mit einem Vollkaufmann nach, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferer nicht rechtzeitig beliefert wurden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die Verzögerung beim Vorlieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ereignisse höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise, zurückzutreten, Lieferungen hinauszuschieben oder verfügbare Mindermengen zwischen den Kunden gerecht aufzuteilen.
(8) Eine Verzugsentschädigung wird nicht gewährt und kann auch von dem Käufer nicht beansprucht werden.
(9) Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir trotzdem berechtigt, die fälligen Rechnungsbeträge einzufordern, gleich ob die Ware beim Käufer eingetroffen ist oder nicht. Der Käufer kommt in Annahmeverzug , wenn er die ihm bereitgestellte Ware nicht annimmt/abholt oder erklärt, dass er die Ware nicht annehmen wird. Während des Annahmeverzuges ist die WdtB berechtigt, dem Käufer pro angefangenem Monat 1% der Auftragssumme als Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Das Recht des Käufers, uns niedrigere Lagerkosten nachzuweisen, bleibt unberührt.
(10) Stehen uns Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 30% der Auftragssumme vom Käufer als Schaden fordern. Davon unberührt bleibt das Recht des Käufers, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
(11) Sowohl im Falle des Annahmeverzuges als auch bei Schadensersatzansprüchen auf Grund von Nichterfüllung, sind wir berechtigt, anstelle der vorher genannten Pauschalen, die uns tatsächlich entstandenen Schäden geltend zu machen.
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§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware(n) pfleglich zu behandeln und sie insbesondere vor Schäden zu bewahren.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber ab. Er tritt uns außerdem bereits jetzt seine Rechte aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungsbetrags einschl. Mehrwertsteuer ab. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand erst nach Weiterverarbeitung veräußert wird. Bei Verbindung oder Vermischung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörenden Material erwerben wir Miteigentum. Etwaige Eigentums – oder Miteigentumsrechte, die der Käufer an dem vermischten Gegenstand oder dem neuen Gegenstand erwirbt, tritt er im Voraus an uns ab. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung ist der Besteller solange ermächtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht im Zahlungsverzug ist.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, die Endabnehmer zu benennen und die Vorausabtretung der Forderung gegen den Endabnehmer offen zu legen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag vor – es sei denn, wir haben diesen Rücktritt schriftlich erklärt.
(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zur Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns entstehenden Kosten einer Intervention zu erstatten, haftet der Käufer für den Ausfall.
(6) Der Käufer ist bis zum endgültigen Eigentumsübergang verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
(7) Ist der Käufer ein Vollkaufmann, so sind wir berechtigt, die uns herausgegebene Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns dadurch entstandenen Kosten auf die offenen Kaufpreisforderungen angerechnet. Überschüsse werden dem Käufer ausbezahlt. Uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar dem Abnehmer unseres Käufers gegenüber einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden auf den Kaufpreis angerechnet und der Überschuss dem Käufer ausgezahlt.
(3) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als uns Sicherheitsleistungen in Höhe der noch offenen Beträge gebracht werden.
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§ 6 Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren
(1) Soweit der Käufer von uns mangelhafte Ware erhalten hat, ist er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Für zugeischerte Mindesthaltbarkeitsdaten sind die Daten der jeweiligen Artikelstammdaten maßgelich. Vorraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Einhaltung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB. Diese gelten auch für Fehler bei der Lieferung in puncto Sorte, Gebindegröße, Anzahl Vollgut, Anzahl Leergut, Anzahl Transportmittel, etc.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.
(3) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass diese uns unmittelbar nach Erhalt angezeigt werden.
(4) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
(5) Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernehmen wir keine Garantie iSd § 443 BGB.
(6) Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Haben wir vor Abschluss des Vertrages leicht fahrlässig gegen eine vorvertragliche Pflicht verstoßen und ist dem Käufer dadurch ein Schaden entstanden, so verzichtet er mit Abschluss des Vertrages auf die Geltendmachung eines Schadens. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen finden auf diejenigen Fälle eine Anwendung, in denen es sich um schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder vertraglicher Pflichten handelt. Haften wir wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, so ist der Anspruch auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wir haften in diesen Fällen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, Produktionsausfälle, und im Falle der Culpa in contrahendo nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.
(7) Soweit wir auf Schadenersatz wegen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen werden können, wird der Schadensumfang auf den Umfang der Zusicherung und auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn und/oder Produktionsausfall sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, wir haben bei der Zusicherung der Eigenschaften diese Schäden in die Zusicherung mit einbezogen.
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§ 7 Allgemeine Schadensersatzhaftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungssumme beschränkt sich auf die vom Käufer der WdtB GmbH geschuldeten Summe.
(2) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern diese vom Käufer zu verantworten sind, es sich um höhere Gewalt oder sonstige Gründe, die WdtB nicht zu verantworten hat, handelt.
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§ 8 Schlussbestimmungen, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernisses.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Berlin. Für alle übrigen Käufer ist der ausschließliche Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin. Es gilt deutsches Recht.
(3) Hiermit setzen wir den Käufer entsprechend § 4a Abs 1 Satz 2 BDSG sowie § 4 Abs. 1 TDDSG davon in Kenntnis, dass wir seine Daten aus der Geschäftsbeziehung speichern, verabeitern und ggf. unseren Erfüllungsgehilfen zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die Weitergabe an Wirschaftsauskunfteien in Bezug auf die Zahlungsabwicklung. Der Käufer stimmt dieser Verarbeitung zu und erklärt sich damit einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.